(...) Die GEZ besteht weiterhin auf der Gebühr für internetfähige PCs. Ich möchte Sie aber darauf hinweisen, dass die Verwaltungsgerichte Braunschweig (Aktenzeichen 4 A 149/07), Koblenz (AZ 1 K496/08.KO) und Münster (AZ 7 K 1473/07) in der Frage im Sinne der Nutzer von internetfähigen PCs entschieden und eine Gebühr auf die PCs für rechtswidrig erklärt haben. (...)
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