Wenn Sie zum 1. September wieder in einem Beschäftigungsverhältnis stehen würden, erfolgt die Auszahlung der 300 € Energiepauschale für Beschäftigte zum Stichtag zum 1. September mit der darauffolgenden Gehaltsauszahlung automatisch.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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