(...) Das Recht auf Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut und schützt den offenen Diskurs in einer lebendigen Demokratie. Aber: Die Meinungsfreiheit endet da, wo das Strafrecht beginnt. Für strafbare Hetze, Verunglimpfung oder Verleumdung darf in den sozialen Netzwerken genauso wenig Platz sein, wie auf der Straße. (...)
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