Portrait von Bernhard Seidenath
Bernhard Seidenath
CSU
100 %
/ 1 Fragen beantwortet
Frage von Franz O. •

Frage an Bernhard Seidenath von Franz O. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Seidennath,

jedes Jahr sterben 3300 Menschen an den Folgen des Passivrauchens. Wie stehen Sie zum Nichtraucherschutz und welchen Position wird die CSU hierzu nach den Wahl einnehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Franz Obermeier

Portrait von Bernhard Seidenath
Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Obermeier,

vielen Dank für Ihre Frage. Die gesundheitlichen Gefahren des Passivrauchens für Erwachsene und Kinder sind unbestritten. Aktuelle Schätzungen des Deutschen Krebsforschungszentrums in Heidelberg gehen in der Tat jährlich von mehr als 3.300 tabakrauchassoziiertenTodesfällen in Deutschland unter Nichtraucherinnen und -rauchern durch Passivrauchen aus. Für Kinder erhöht sich das Risiko, an Infektionen der unteren Atemwege, an Asthma, Bronchitis oder Lungenentzündung zu erkranken, um 50 bis 100 Prozent.

Dies ist auch der Grund, warum das inzwischen berühmte Nichtraucherschutzgesetz, das Bayerische Gesetz zum Schutz der Gesundheit (GSG), wie es tatsächlich heißt, beschlossen worden ist. Zum Jahresbeginn 2008 ist es in Kraft getreten. Sein Ziel ist es, die Menschen in Bayern umfassend vor den Gesundheitsgefahren durch Passivrauchen zu schützen. Wenn ich mir die veröffentlichte Meinung ansehe, so gilt dieses Gesetz als sehr konsequentes, vielen sogar als allzu striktes Gesetz.

Meines Erachtens sollten wir nun nach vorne blicken, die Diskussionen um das Nichtraucherschutzgesetz beenden und versuchen, uns mit der neuen Rechtslage anzufreunden. Ich sehe im Moment niemanden, der die Frage des Nichtraucherschutzes nach der Landtagswahl erneut aufgreifen wollte, zumal auch das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 6. August 2008 die bayerische Regelung bestätigt hat.
Entsprechende Verfassungsbeschwerden gegen das GSG hat das Gericht nicht zur Entscheidung angenommen, da die angegriffenen Regelungen verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sind. Insbesondere bleiben nach der Feststellung des Bundesverfassungsgerichts die Grundrechte der Berufsfreiheit und der Verhaltensfreiheit gewahrt.

So verbleibe ich mit allen guten Wünschen und freundlichen Grüßen

Bernhard Seidenath

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Bernhard Seidenath
Bernhard Seidenath
CSU