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Bernhard Seidenath
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Frage von Peter S. •

Frage an Bernhard Seidenath von Peter S. bezüglich Bildung und Erziehung

Sehr geehrte Herr Seidenath.

aus Ihrem Wahlkreis/ meinem Ort besuchen über 20 Schülerinnen und Schüler die Waldorfschule in Gröbenzell. Bis zur 4.Klasse bekommen wir die Fahrtkosten zur Schule erstattet, aber dann nicht mehr. Realschüler und Gymnasiasten bekommen jedoch bis zur 10.Klassen die Fahrtkosten bis zur nächstgelegenen Schule mit dem entsprechenden Schwerpunkt (Musisches Gymnasium, hauswirtschaftl. Zweig der Realschule usw.) erstattet.
Warum werden die Eltern von Schülerinnen, die eine staatlich genehmigte Schule besuchen in diesem Punkt benachteiligt und die freie Wahl der Schule durch ungleiche Kostenerstattung bestraft?
Nach meinen Informationen kann diese Schieflage der bayerische Landtag durch Aufnahme der staatlich genehmigten Schulen in das Schulwegkostenfreiheitsgesetz beheben. Ist das so und werden Sie sich gegebenenfalls dafür einsetzen?

Mit freundlichen Grüßen,
Peter Stinshoff

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Stinshoff,

herzlich danke ich Ihnen für Ihre Frage, die ich allerdings nicht aus dem Stegreif beantworten kann. Ich werde diesbezüglich mit dem Landratsamt Dachau Kontakt aufnehmen, um mich über die Rechtslage und vor allem deren Anwendung zu informieren - und mich im Anschluss wieder bei Ihnen melden. So lange bitte ich Sie um etwas Geduld.

Mit freundlichen Grüßen und allen guten Wünschen

Bernhard Seidenath

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Stinshoff,

nach meiner Zwischennachricht kann ich Ihnen nun zu Ihrer Frage etwas detaillierter antworten: Nach dem Schülerbeförderungsrecht (Gesetz und Verordnung) gehören staatlich a n e r k a n n t e Schulen zum Kreis der berechtigten Schulen, nicht aber nur staatlich g e n e h m i g t e Schulen. Die Rechtslage ist insoweit klar. Da die Waldorfschulen zur zweiten Gruppe der nur staatlich genehmigten Schulen gehören, lässt die Rechtslage derzeit keine Gewährung von Kostenfreiheit des Schulweges zu.
Da die in den Rechtsnormen getroffene Unterscheidung zwischen genehmigten und anerkannten Schulen aus meiner Sicht grundsätzlich vernünftig ist, besteht die Lösung für Sie darin, dass die Waldorfschule Gröbenzell eine staatlich anerkannte Privatschule werden müsste. Dies ist durchaus möglich. Es müssten nur die entsprechenden Anträge gestellt werden.

So hoffe ich, Ihnen etwas weitergeholfen zu haben, und grüße Sie freundlich

Bernhard Seidenath

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