Es geht nur um sehr wenige, sehr genau umrissene Fälle, in denen es künftig grundsätzlich möglich sein soll, alle Unterstützungsleistungen zu streichen: Das soll nach dem aktuell vorliegenden Plan Menschen betreffen, die keinerlei Mitwirkungswillen zeigen. Aber – und das ist für mich eine wichtige Einschränkung – auch bei diesen Menschen wird es eine Härtefallregelung geben.
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