Frage an Bernd Lucke von Helmut F. bezüglich Verkehr
Würden Sie eine steuerrechtliche Regelung, welche die unentgeltliche Bereitstellung von Parkraum durch den ArbGeber als geldwerten Vorteil einstuft unterstützen?
Wenn ArbGeber und ArbNehmer im Unternehmen die Lösung "bezahlten Parkraum gegen Jobticket" wählen, würde eine Befreiung von der Besteuerung des geldwerten Vorteils erfolgen. Würden Sie diesen Vorschlag ebenfalls unterstützen?
Weitere Fragen an Bernd Lucke

(...) Sie sehen: Man kann gleichzeitig liberal und konservativ sein, weil man der zugrundeliegenden Philosophie nicht in allen Bereichen folgen muss. Letzten Endes handelt es sich um eine Frage der persönlichen Präferenzen. (...)

(...) Drittens: Beim Zuzug von Wirtschaftsmigranten muss ebenfalls jedes Land selber entscheiden können, wie viel Migration es zulässt. Da diese Personen nicht von Gefahr für Leib und Leben bedroht sind und sie häufig in die Sozialsysteme einwandern, darf es keinerlei Zwang zu ihrer Aufnahme geben. (...)

(...) Bis heute hat die EU kein funktionierendes Asylsystem. Die LKR fordert, dass in der EU ein uneingeschränktes Asylrecht für politisch Verfolgte gilt. Bei Kriegsflüchtlingen soll jedes Land entscheiden können, wie viele Migranten es aufnimmt. (...)

(...) Sollte diese Linie nicht durchzusetzen sein, ist es die offizielle LKR-Position, dass auch ein Austritt Deutschlands aus dem Euro kein Tabu sein darf. Allerdings wäre ein solcher Schritt wohl rechtswidrig und würde auf beiden Seiten enormen Schaden anrichten. (...)