Bernd Lucke
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Frage von Wolf H. •

Frage an Bernd Lucke von Wolf H. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Prof. Lucke,
Zunächst möchte ich den Anschlag auf Sie während der heutigen Wahlkampfveranstaltung in Bremen aufs Schärfste veruteilen. Lassen Sie sich deswegen nicht entmutigen.

Nun möchte ich mich für Ihre Antwort zur Tabakpolitik bedanken.

Da Sie wissen wollten, wo es Verbesserungen bedarf hier meine Nachfrage:
Beim Nichtraucherschutz hat sich seit 2007 einiges verbessert, wie Sie auch bemerken.
Doch sollten wir nicht auf halbem Wege stehen bleiben.
Da auch Sie beim Schutz der Kinder Nachholbedarf sehen, würden Sie folgendes unterstützen?
- Rauchverbot in der elterlichen Wohnung, wenn Kinder anwesend sind, die sich gegen den krankmachenden Passivrauch nicht wehren können?
- Rauchverbot im Auto, wenn Kinder mitfahren, die hier einer großen Gesundheitsgefahr in der engen Fahrgastgzelle ausgesetzt sind?
- Beseitigung des Flickenteppichs beim Nichtraucherschutz in Deutschland, also eine einheitliche Regelung, damit Kinder z.B.in Festzelten nicht mehr Tabakrauch ausgesetzt werden können. Der Kinderschutz ist landesweit sehr unterschiedlich geregelt.
- Abschaffen der Tabakwerbung, die sich vor allen an Kinder und Jugendliche richtet, damit der Tabakindustrie der Nachwuchs nicht verloren geht.
In allen EU-Staaten ist diese inzwischen verboten.
- Abschaffung der Tabakautomaten, an denen sich auch Kinder und Jugendliche bedienen, da nicht das Alter des Käufers geprüft wird, sondern nur das Alter des Kartenbesitzers.
Ich schätze es sehr, wenn Sie mir diese Fragen trotz Ihres knappen Zeitbudgets beantworten würden, da das auch viele andere Bürger interessiert.

Mit freundlichen Grüßen
Wolf Hempel

Bernd Lucke
Antwort von
LKR

Ich bin bis zum 22.9. praktisch ununterbrochen in Wahlkampfeinsätzen unterwegs. Ich bin in dieser Zeit nicht imstande, alle emails zu bearbeiten oder auch nur zu lesen. Wenn Sie innerhalb von zwei Tagen keine Antwort erhalten, wenden Sie sich mit Ihren Anliegen bitte an einen anderen Sprecher oder stellvertretenden Sprecher.
Mit freundlichen GrüßenBernd Lucke

Bernd Lucke
Antwort von
LKR

Sehr geehrter Herr Hempel,

ich teile alle Ihre Zielvorstellungen und befürworte prinzipiell eine Straffung des gesetzlichen Nichtraucherschutzes - gerade in Bezug auf Kinder. Für die Privatwohnung ist der gesetzliche Weg allerdings m. E. nicht der richtige. Gesetze sollten nur da erlassen werden, wo der Staat sie auch durchsetzen kann. Angesichts der Unverletzlichkeit der Wohnung ist es nicht möglich, die Einhaltung eines Rauchverbotes in Privaträumen zu kontrollieren. Ich denke, dass es hier besser wäre, mit öffentlichen Kampagnen auf die Gesundheitsgefährdung der Kinder aufmerksam zu machen und an das Verantwortungsbewusstsein der Eltern zu appellieren.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Lucke