Genesenennachweis /status bleibt im Bundestag bestehen?! Für Bundesbürger jedoch nicht?
Sehr geehrter Herr Althusmann, welche Willkür wird weiterhin von den Politiker gedeckt? Aberkennung des Genesenennachweises für Bürger, aber nicht gültig für den Bundestag? Wo ist der Unterschied? Wo liegt die Begründung dafür?
Wurde im Bundestag debattiert, dass das rki solche Weisungen treffen kann?
Wie verhält es sich mit § 48 Verwaltungsverfahrensgesetz?
Weitere Fragen an Bernd Althusmann

Ein Mitglied des Niedersächsischen Landtages ist nur im Landesparlament stimmberechtigt

(...) Gerne beantwortet Herr Dr. Althusmann diese persönlich. (...)

(...) Daher müssen Ausländer bei Verstößen ebenfalls Bußgelder zahlen und können gegebenenfalls Fahrverbote auferlegt bekommen, Punkte hingegen erhalten sie, anders als Deutsche, nicht. Für EU-Bürger hat der Europäische Gerichtshof festgestellt, dass ein EU-Land einen Führerschein aus einem anderen Mitgliedsstaat für eine gewisse Dauer ungültig erklären kann, wenn ein Autofahrer dort gegen nationales Recht verstößt. (...)

(...) es wird weder im Landkreis Harburg noch in anderen Regionen des Landes Maßnahmen zur Erprobung der Frack-Technologie in unkonventionellen Erdöl- oder Erdgaslagerstätten geben. Gemäß des Bundesrechts wären vier derartige Erprobungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Erforschung von Umweltauswirkungen zwar grundsätzlich zulässig, allerdings bedürfen diese der vorherigen Zustimmung der jeweiligen Landesregierung. (...)