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Beatrix von Storch
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Frage von Tobias Y. •

Fällt die deutliche Erhöhung der Zulagen auf 12.000 EUR p/M unter die "Selbstbedienungsmentalität", die Sie bei den demokratischen Parteien kritisieren?

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Sehr geehrter Herr Y.

vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihre kritische Nachfrage zur Erhöhung der Zuschläge für den Fraktionsvorstand. Die Entscheidung über die Erhöhung der Zulagen wurde nicht vom Fraktionsvorstand selbst getroffen. Es handelt sich um einen Beschluss der gesamten Fraktion.  Die Fraktion hat sich innerhalb der ihr zur Verfügung stehenden Mittel entschieden, die Höhe der Zuschläge neu zu bemessen. Dabei ging es um eine organisatorische und inhaltliche Neubewertung der Aufgaben und Verantwortungen des Vorstands.

Ein wesentlicher Unterschied zur sogenannten Diätenerhöhung im Deutschen Bundestag liegt darin, dass dort die Abgeordneten über ihre eigenen Bezüge entscheiden und dies sodann auch zu einer höheren Belastung der Steuerzahler führt. In dem Fall der Funktionsträgerzulagen für die Fraktionsvorsitzenden hingegen hat die Fraktionversammlung, also alle Abgeordneten der Fraktion, entschieden und das ohne eine Mehrbelastung des Steuerzahlers. Gleichwohl ist es Gut und richtig, auch hierauf immer ein prüfendes Auge zu werfen. In diesem Sinne danke ich Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und Ihre wichtige Rückfrage.

Mit freundlichen Grüßen

Beatrix von Storch und Team 

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