Abschaffung des Pflichtteilsrechts und Anwaltszwangs?
Sehr geehrte Frau von Storch,
ich würde eine Abschaffung des Anwaltszwangs und des Pflichtteilsrechts (§ 2303 BGB) begrüßen, da den Bürgern damit mehr Freiheit gegeben wird.
Wie stehen Sie dazu?
Falls Sie dagegen sind, würde ich mich um eine kurze Begründung freuen.
Mit freundlichsten Grüßen

Sehr geehrter Herr v. d. H.
ich sehe derzeit keine Notwendigkeit die bestehenden Regelungen zu ändern.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Beatrix von Storch und Team