
Sehr geehrter Herr Brucksch,
für Ihr Schreiben vom 5. September 2008 und Ihr Interesse am bayerischen Justizvollzug danke ich Ihnen.
Foto: Eleana Hegerich | CSU-Fraktion
Sehr geehrter Herr Brucksch,
für Ihr Schreiben vom 5. September 2008 und Ihr Interesse am bayerischen Justizvollzug danke ich Ihnen.
Sehr geehrter Herr Zwanziger,
vielen Dank für Ihre E-Mail. Das deutsche Tierschutzgesetz verfügt nur über § 1 bis § 22. Leider kann ich Ihnen Ihre Frage nach einem "§ 74 TierSchG" daher nicht beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
(...) Das muss endlich auch im Gesetz deutlich zum Ausdruck kommen. Nach gegenwärtiger Rechtslage gilt ein Raub als Verbrechen, der sexuelle Missbrauch von Kindern dagegen nur als Vergehen, sofern keine erschwerenden Begleitumstände vorliegen. Das ist eine Schieflage in unserer Rechtsordnung, die dringend beseitigt werden muss. (...)
(...) Die Sachverständigen der GWG wurden von den Familiengerichten auf Grund der positiven Erfahrungen herangezogen, die die Gerichte nach eigener Einschätzung mit den erstellten Gutachten hinsichtlich fachlicher Qualifizierung sowie angemessener Zeit- und Praxistauglichkeit gemacht haben. Die Auswahl des Sachverständigen durch das Gericht können nur die nächst höheren Gerichte, also die Rechtsmittelinstanz, überprüfen. (...)
(...) Im Grundsatz ist die Biotechnologie unbeschadet aller dabei zu berücksichtigenden Gesichtspunkte eine der zentralen Zukunftstechnologien weltweit und damit auch für Deutschland von höchster Bedeutung. Wie in anderen forschungsintensiven Technologiebereichen gehört auch hier die rechtliche Absicherung von Erfindungen durch Patente notwendig dazu. (...)