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Frage von Hans-Georg B. •

Frage an Beate Merk von Hans-Georg B. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Merk,

wie die Süddeutsche Zeitung berichtet ( http://www.sueddeutsche.de/muenchen/gerichtsgutachterin-in-bayern-nach-kritik-kaltgestellt-1.1762996 ) lehnte die Staatsanwaltschaft München die Psychiaterin Hanna Ziegert nach ihrer Kritik als Gutachterin ab. Frau Ziegert hatte unter anderem kritisiert, dass psychiatrische Gutachter einen bestimmten Ruf hätten und deswegen die Gutachten von solchen Gutachtern absehbare Ergebnisse hätten. Deswegen würden Staatsanwaltschaften und Gerichte immer wieder bestimmte Gutachter beauftragen um ein für den Fall gewünschtes Gutachtenergebniss zu erhalten. Viele Gutachter seien wirtschaftlich auf von der Gutachtenerstellung für Staatsanwaltschaft und Gerichte abhängig, was die Vorhersehbarkeit der Ergebnisse verstärken würde.

Vor diesem Hintergrund verwundert es, dass eine Gutachterin, die nach eigenen Angaben nicht ausschließlich von der Gutachtenerstellung lebt wegen angeblicher Befangenheit abgelehnt wird.
War die Ablehnung von Frau Ziegert mit Ihnen Frau Merk abgesprochen oder gar von Ihnen veranlasst?
Werden Sie von der Staatsanwaltschaft München verlangen die Ablehnung von Frau Ziegert zurück zu nehmen?
Gerade durch die mittlerweile veröffentlichen Gutachten über Herrn Mollath und das Bemühen von Dr. Leipziger weitere Anlasstaten von einem Richter genannt zu bekommen hat das Vertrauen in das Gutachterwesen gelitten. Die Ablehnung von Frau Ziegert durch die Staatsanwaltschaft München bringt den Umgang der Justiz mit Gutachtern weiter in Verruf.
Was werden Sie unternehmen um dieses Vertrauen wieder herzustellen?

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Georg Beuter

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Beutner,

zu Ihrer Anfrage vom 5. September 2013 kann ich Ihnen mitteilen, dass die Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde die Strafvollstreckung im Einzelfall grundsätzlich selbständig betreibt und überwacht.

In den von Ihnen unter Verweis auf einen Artikel der Süddeutschen Zeitung vom 5. September 2013 angesprochenen Verfahren kam die Staatsanwaltschaft zu dem Ergebnis, dass aufgrund diverser Äußerungen der Sachverständigen Dr. Ziegert die Besorgnis der Befangenheit bestehe. Die Staatsanwaltschaft hat dabei die ihr zustehenden strafprozessualen Befugnisse wahrgenommen und ihre Auffassung umfangreich begründet. Eine Einflussnahme des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz ist dabei nicht erfolgt; auch bestand für die Staatsanwaltschaft keine Veranlassung, dieses Vorgehen mit meinem Haus abzusprechen.

Über die Begründetheit der Befangenheitsanträge der Staatsanwaltschaft haben nun die mit der Sache befassten Gerichte in richterlicher Unabhängigkeit zu entscheiden. Gegen die Entscheidung ist das Rechtsmittel der Beschwerde statthaft.

Da letztlich allein die Gerichte zu beurteilen haben, ob sie die Begründung der Staatsanwaltschaft für zutreffend halten, vermag ich Ihre Auffassung, dass das in der Strafprozessordnung vorgesehene Vorgehen der Staatsanwaltschaft den Umgang der Justiz mit Gutachtern in Verruf bringt, nicht zu teilen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Beate Merk, MdL