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Frage von Guido L. •

Frage an Beate Merk von Guido L. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Dr. Merk,

das Bundesverfassungsgericht hat heute sein Urteil zur Verfassungsbeschwerde wegen nicht gerechtfertigter 7 1/2-jähriger Unterbringung von Gustl Mollath in der geschlossenen Psychiatrie verkündet, siehe z.B. http://www.focus.de/politik/deutschland/karlsruher-richter-bestaetigen-verfassungsbeschwerde-von-gustl-mollath-erfolgreich_aid_1091572.html . Insbesondere rügte das Gericht, dass entlastende Umstände nicht berücksichtigt wurden.
Ihnen war der "Fall Mollath" seit Jahren bekannt (siehe die präzisen Schilderungen von Dr. Wilhelm Schlötterer in seinem jüngst erschienenen Buch "Wahn und Willkür - Strauß und seine Erben oder wie man ein Land in die Tasche steckt" (ISBN 978-3-453-20047-0), insbesondere die Seiten 380 - 395). Im Interview mit der SWR-Journalistin Monika Anthes (report-Mainz) behaupteten Sie noch, Herr Mollath sitze zurecht ein und Sie hielten ihn für "gefährlich", siehe http://www.swr.de/report/-/id=233454/nid=233454/did=10582722/mvir5a/index.html (ganz zu Beginn).

Meine Fragen:

- Sollte die CSU bei den kommenden bayrischen Landtagswahlen wieder die Mehrheit erringen: Streben Sie an, weiterhin Justizministerin zu bleiben?
- Was sagen Sie zum heutigen Urteil des BVGs?
- Entschuldigen Sie sich wenigstens jetzt (nach dem heutigen BVG-Urteil) bei Herrn Mollath persönlich?
- Warum haben Sie den Wiederaufnahmeantrag erst vor wenigen Monaten gestellt (nach Schlötterers Aussage (und Beweisen) wussten Sie schon lange über Details, die Gustl Mollath entlasten)?
- Können Sie nachvollziehen, dass ich aufgrund Ihres Verhaltens in der Causa Gustl Mollath (auch Ihre Zeugenaussage vor dem Untersuchungsausschuss des bayr. Landtags) meine Wahlentscheidung längst gefällt habe, nämlich, dass ich die CSU auf keinen Fall wähle?

Für Ihre dezidierte Beantwortung meiner Fragen -hoffentlich noch vor den Landtagswahlen am 15.09.2013- bedanke ich mich im Voraus und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Guido Langenstück (85386 Eching, Oberbayern)

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Langenstück,

zu Ihrer Anfrage vom 5. September 2013 teile ich Ihnen mit, dass die an den Generalstaatsanwalt in Nürnberg gerichtete Weisung, über die Staatsanwaltschaft Regensburg einen Wiederaufnahmeantrag zu stellen, unverzüglich im Herbst 2012 erging, als zureichende Wiederaufnahmegründe bekannt wurden.

Soweit Sie um eine Stellungnahme zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 5. September 2013 bitten, kann ich nur auf meine vorangegangenen Antwortschreiben verweisen, im Rahmen derer Sie bereits mehrfach auf den Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit hingewiesen wurden. Dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz ist es verwehrt, gerichtliche Entscheidungen zu überprüfen, abzuändern oder auch nur zu bewerten.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Beate Merk, MdL