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Beate Merk
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Frage von Beate M. •

Frage an Beate Merk von Beate M. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Dr. Merk,

anhand der bisherigen Fragen scheint es immer wieder Fälle bei der Bayerischen Staatsanwalt geben, die komplett ignoriert werden oder mit fragwürdigen Argumenten abgewiegelt werden.

Ich möchte deshalb einen weiteren extremen Fall schildern:

Am 24.11.2011 wurde bei der Staatsanwalt München Strafanzeige / Strafantrag gegen das Jobcenter München (vertreten durch die Geschäftsführerin Martina Musati), Landeshauptstadt München (vertreten durch den Oberbürgermeister Christian Ude) und strafrechtlich weitere verantwortliche gestellt.

Einer Alleinerziehenden deutsche Mutter mit einem fünfjährigen Kind wurde trotz Obdachlosigkeit vom 18.07.2010 - 27.08.2010 und vom 12.10.2010 - 22.10.2010 eine Notunterkunft sowie weitere Leistungen verweigert ! Lt. Herrn Hombach, Gruppenleitung Fachbereich Wohnen, Abtl. zentrale Wohnungslosenhilfe, würde die Entscheidung auf Basis einer internen Weisung erfolgen.

Trotz Erinnerung vom 12.12.2011, 12.03.2012, 09.06.2012, 04.10.2012 und 12.01.2013 erfolgte seitens der Staatsanwaltschaft bis heute keine Rückantwort, Bestätigung des Eingangs, Vergabe eines Aktenzeichens, aktuellen Stand, Ausgang des Verfahrens oder eine Zeugenvernehmung.

Es wird deshalb um Rückantwort geben:

a) Welcher Anteil von Strafanzeigen / Strafanträge gehen bei der Staatsanwaltschaft verloren bzw. werden ignoriert

c) Werden öffentliche Behörden und Einrichtungen vor Strafverfolgung geschützt?

d) Welchen Kenntnisstand habe Sie über das Verfahren, zumal Ihrem Referat eine Kopie der Strafanzeige/Strafantrages zugegangen ist?

e) Wie kann eine ordnungsgemäße Bearbeitung durch die Staatsanwaltschaft erreicht werden?

Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

Mit freundlichen Grüßen

Portrait von Beate Merk
Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Müller,

zu Ihren Fragen kann ich Ihnen mitteilen, dass mir Fälle verlorengegangener Strafanzeigen nicht bekannt sind. Strafanzeigen werden sorgfältig bearbeitet. Bei Vorliegen eines Anfangsverdachts werden die entsprechenden Ermittlungsverfahren von der Staatsanwaltschaft gewissenhaft geführt. Dazu gehört insbesondere auch, dass die Ermittlungen ohne Ansehen der Person getätigt werden. Eine Recherche in der Registratur des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz ergab, dass Ihre Strafanzeige hier nicht bekannt ist. In diesem Zusammenhang weise ich Sie darauf hin, dass die Dienstaufsicht über die Staatsanwaltschaft von der Generalstaatsanwaltschaft durchgeführt wird. Hierzu können Sie sich direkt an die zuständige Generalstaatsanwaltschaft München wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Beate Merk, MdL