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Frage von Reinhard Z. •

Frage an Beate Merk von Reinhard Z. bezüglich Verbraucherschutz

Ehrenwerte Frau Dr. Merk,

gibt es einen besonderen Grund, warum Sie mir die Antwort auf diese Frage http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_beate_merk-120-16930--f136186.html#q136186 schuldig geblieben sind?

Besondere Brisanz erhält diese unbeantwortete Frage natürlich aufgrund "neuester" Erkenntnisse des Paul-Ehrlich-Institutes zur Gesamtstrategie Blutversorgung angesichts vCJK im Zusammenhang mit einer aktuellen Frage an Herrn MdB Ramsauer ( http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_peter_ramsauer-650-5851--f210277.html#q210277 ) .

Bezogen auf meine Strafanzeige aus obiger unbeantworteter Frage, hätte Herr Dr. Ramsauer eigentlich mit "NEIN" antworten müsssen, denn jener Bamberger CSU-Landrat hat maßgeblich dazu beigetragen, dass Rinder ohne BSE-Test geschlachtet wurden und die Täter bis heute straffrei geblieben sind.

Wird die CSU, deren stellvertretende Parteivorsitzende Sie u.a. sind, derartige juristische Spielchen, die lebensgefährlich für die Öffentlichkeit sind weiterhin tolerieren oder endlich die längst überfälligen Maßnahmen ergreifen?

R. Zwanziger

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Zwanziger,

wie Sie aufgrund zahlreicher von Ihnen bereits erstatteter Strafanzeigen wissen, übt der Generalstaatsanwalt die Dienstaufsicht über die Staatsanwaltschaften seines Geschäftsbezirks aus. Soweit Sie sich über die Sachbehandlung einer Staatsanwaltschaft beschweren wollen, rege ich deshalb an, sich an die zuständige Generalstaatsanwaltschaft zu wenden.

Soweit das Bayerische Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz mit Ihren Beschwerden über Bescheide eines Generalstaatsanwalts befasst war, hat sich kein Anlass zu dienstaufsichtlichen Beanstandungen ergeben. Insofern verweise ich auf die Ihnen erteilten Bescheide.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Beate Merk, MdL
Staatsministerin