(...) gerne beantworte ich Ihre Frage: Ich habe die E-Zigarette nicht verboten sondern erklärt dass nikotinhaltige Liquids unter das Arzneimittelgesetz fallen und somit ihr Verkauf nach geltender Rechtslage verboten ist. Außerdem habe ich vor ihrem Konsum gewarnt, so wie ich auch vorm Rauchen von Tabak warne. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
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