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Frage von Birgit I. •

Frage an Barbara Duden von Birgit I. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Duden,

ich danke Ihnen für Ihre Antwort und Ihre Bereitschaft, sich für eine Gesetzesänderung einzusetzen. Ich möchte Sie in diesem Kontext darauf aufmerksam machen, dass es zwischen im Hinblick auf die Regelung der zu übersendenden Abstimmungsunterlagen im Volksabstimmungsgesetz und in der Volksabstimmungs-Verordnung keine Übereinstimmung gibt.
Während im Gesetz nur die Stellungnahmen erwähnt sind, ist in § 19 der Verordnung ein „Informationsheft“ vorgeschrieben. Hierunter wird in der auf Volksgesetzgebung bezogenen Diskussion regelmäßig ein Heft verstanden, in dem sowohl der Gesetzentwurf oder die andere Vorlage zu finden ist, über die abgestimmt werden soll, als auch Stellungnahmen der „Volksinitiatoren“ und der Bürgerschaft.
Über den Verordnungen und einfachen Gesetzen steht aber die Hamburger Verfassung mit ihrem Gebot:
„Der Senat legt den Gesetzentwurf [...] dem Volk zur Entscheidung vor.“ Nach dem Volksabstimmungsgesetz und der Verordnung ist die Frist drei Wochen vor der Abstimmung. Artikel 50 (3). Der Gesetzentwurf ging gestern bei mir ein.

Ich teile die Auffassung von Professor Karpen, dass es im Ablauf dieser Abstimmung zu erheblichen Rechtsverletzungen gekommen ist. Im Grundgesetz ist das Rechtsstaatsgebot verankert. Deshalb bedaure ich sehr, dass alle Fraktionen der Bürgerschaft zur Teilnahme an der Abstimmung aufgerufen haben, ohne zuvor die Rechtmäßigkeit dieses Verfahrens beim Verfassungsgericht prüfen zu lassen.

Erlauben Sie mir deshalb bitte zum besseren Verständnis eine konkretisierende Nachfrage zu meiner Frage 1, die Sie eigentlich nicht beantwortet haben:

Sind Sie der Auffassung, dieser Volksentscheid wird für verfassungsgemäß und rechtmäßig durchgeführt wird?

Mit freundlichen Grüßen,
Birgit Imroll

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Imroll,

wie Sie dem Abendblatt vom 16. Oktober entnehmen können ( http://www.abendblatt.de/daten/2007/10/16/805226.html), wird von meinen Kollegen Andreas Dressel und Farid Müller von der GAL der Volksentscheid auf mögliche rechtliche Fehler hin überprüft werden.

Auch wenn der Volksentscheid insgesamt nicht zustande gekommen ist, deuten die bisherigen Zwischenergebnisse erfreulicherweise auf eine hohe Zustimmung für den Volksentscheid hin.

Nach der Bekanntgabe des Ergebnisse am 30. Oktober ist mit einer Frist von einem Monat eine Anfechtung beim Verfassungsgericht möglich.

Mit freundlichen Grüßen,

Barbara Duden, MdHB