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Bärbel Bas
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Frage von Christine V. •

Wird der Nachfolger des Riesters Minderungsbeiträge, wie aktuell nach §92a EStG definiert, vor Renteneintritt ermöglichen?

Sehr geehrte Frau Bas,

Wir besitzen ein Wohnförderkonto, dass jährlich mit 2% verzinst wird. Wir würden es gerne vorzeitig Auflösen, da aktuell das Geld da ist und wir nicht in der Rente eine immense Summe versteuern wollen. Das wäre das Gegeneil von dem warum man sich einen Riester angelegt hatte. Zur Not würden wir es auch "förderschädlich" mit Rückzahlung der Förderung auflösen.

Leider wurde der damalige Vertrag gekündigt und unser aktueller Riester-Vertrag erlaubt keine Übertragung.

Gibt es von Seiten der Politik Bemühungen den vielen Sparern, denen es wie uns geht, zu helfen und ein vorzeitiges Auflösen des Wohnförderkontos zu ermöglichen?

Wenn nein, warum?

Wenn ja, wie soll das aussehen?

Danke und Viele Grüße

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Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau V.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Der Entwurf der Bundesregierung zum Altersvorsorgereformgesetz sieht vor, dass auch künftig Altersvorsorgevermögen für selbstgenutztes Wohneigentum verwendet werden kann. Wenn Sie Ihr Altersvorsorgekapital bereits vor dem 1. Januar 2028 für eine selbst genutzte Wohnung verwendet haben, sollen aus Gründen des Vertrauensschutzes allerdings die bisherigen Regelungen weiter gelten.

Schon heute ist das sogenannte Wohnförderkonto eine reine Rechengröße: Es hält fest, in welchem Umfang gefördertes Altersvorsorgevermögen bereits vor Rentenbeginn für Wohneigentum genutzt wurde. Die darauf beruhende Besteuerung erfolgt erst in der Auszahlungsphase und soll sicherstellen, dass Personen mit Wohn-Riester steuerlich so behandelt werden wie diejenigen, die ihre Riester-Leistung erst im Alter als Rente erhalten. Eine „vorzeitige Auflösung“ des Wohnförderkontos ist daher systembedingt nicht vorgesehen.

Ich hoffe, diese Einordnung hilft Ihnen weiter. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des zuständigen Bundesministeriums der Finanzen: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/reform-der-privaten-altersvorsorge.html

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen – zum Beispiel über https://www.bundestag.de.

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

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