Wird der Nachfolger des Riesters Minderungsbeiträge, wie aktuell nach §92a EStG definiert, vor Renteneintritt ermöglichen?
Sehr geehrte Frau Bas,
Wir besitzen ein Wohnförderkonto, dass jährlich mit 2% verzinst wird. Wir würden es gerne vorzeitig Auflösen, da aktuell das Geld da ist und wir nicht in der Rente eine immense Summe versteuern wollen. Das wäre das Gegeneil von dem warum man sich einen Riester angelegt hatte. Zur Not würden wir es auch "förderschädlich" mit Rückzahlung der Förderung auflösen.
Leider wurde der damalige Vertrag gekündigt und unser aktueller Riester-Vertrag erlaubt keine Übertragung.
Gibt es von Seiten der Politik Bemühungen den vielen Sparern, denen es wie uns geht, zu helfen und ein vorzeitiges Auflösen des Wohnförderkontos zu ermöglichen?
Wenn nein, warum?
Wenn ja, wie soll das aussehen?
Danke und Viele Grüße

