Wie ist Ihre Meinung dazu, freiwillige Sonderzahlungen, wie Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld gesetzlich verpflichtend zu machen und auch steuerfrei zu stellen?
Sehr geehrte Frau Bas
Um einen Anreiz zur Arbeit für Bürgergeld Empfänger zu schaffen könnte man Sonderzahlungen verpflichten und für jeden Arbeitnehmer steuerfrei stellen, so blieb der Arbeitenden Mittelschicht auch mehr in der Tasche.Nach Abzug der Steuer und Sozialversicherungsbeiträgen bleiben dem Arbeitnehmer gerade mal die Hälfte.
Mit freundlichen Grüßen
Regina F.

Sehr geehrte Frau F.,
vielen Dank für Ihre Frage. Da Sie sich auf meine Aufgaben als Bundesministerin für Arbeit und Soziales beziehen, antworte ich Ihnen nicht in meiner Funktion als Abgeordnete, sondern als Mitglied der Bundesregierung sowie dank der Zuarbeit der Bundesverwaltung:
Freiwillige Sonderleistungen werden in der Regel als Anerkennung für geleistete Arbeit und zu besonderen Anlässen gezahlt. Sie haben einen Motivations-, und Anreizcharakter und stehen grundsätzlich im Ermessen des Arbeitgebers. Oft ergeben sich solche Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag, betrieblichen Regelungen oder Tarifverträgen.
Zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehören grundsätzlich alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert, die durch ein individuelles Dienstverhältnis veranlasst sind. Zum Arbeitslohn gehören daher auch so genannte sonstige Bezüge wie Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld. Die Besteuerung richtet sich grundsätzlich nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Steuerpflichtigen, die durch die Höhe des Einkommens bestimmt wird. Erhalten Steuerpflichtige sonstige Bezüge, so erhöht sich dadurch das Einkommen und damit die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Ein Verzicht auf die Besteuerung widerspräche dem Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und würde insoweit einen rechtfertigungsbedürftigen Eingriff in die Steuergerechtigkeit darstellen. Eine Steuerbefreiung würde diejenigen benachteiligen, die anstelle dieser sonstigen Bezüge höheren laufenden Arbeitslohn erhalten. Eine Steuerbefreiung nur für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer würde außerdem zu einer Bevorzugung von gegenüber Steuerpflichtigen führen, die Einkünfte aus anderen Einkunftsarten, wie z. B. aus Gewerbebetrieb oder einer selbständigen Tätigkeit erzielen. Darüber hinaus ist auch die soziale Absicherung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu beachten, denn laufende Bezüge könnten reduziert oder nicht weiter erhöht werden um anschließend die sonstigen (dann steuerfreigestellten) Bezüge entsprechend zu erhöhen.
Die Bundesregierung hat mit dem Inflationsausgleichsgesetz und dem Steuerfortentwicklungsgesetz allgemeine Steuerentlastungen für die Jahre bis 2026 auf den Weg gebracht. Die Bundesregierung beabsichtigt, kleine und miltlere Einkommen zur Mitte der Legislaturperiode bei der Einkommensteuer weiter zu entlasten. Für das Bürgergeld gilt, dass Einkommen grundsätzlich zur Bestreitung des Lebensunterhalts zu verwenden ist. Freibeträge stellen dabei sicher, das sich Arbeit immer lohnt.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales Kontakt aufzunehmen. Alle Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier: https://www.bmas.de/DE/Service/Kontakt/kontakt.html.
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Bas