Was wollen Sie und Ihre Regierung konkret unternehmen, die massiv angestiegene Altersarmut von Rentnern zu bekämpfen?
Laut Statistischem Bundesamt ist die Zahl der von Altersarmut betroffenen Rentnerinnen und Rentner in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. 2005 waren es noch knapp 2 Millionen Menschen, heute sind es laut Statistik 3,4 Millionen – ein Anstieg von 76 Prozent.
Obwohl Ihre Partei fast ständig mit in der Regierungsverantwortung war, ist es nicht gelungen, die Altersarmut zu reduzieren, im Gegenteil, sie hat sich fast verdoppelt!
Ich bin selbst Rentner.
Darum erklären Sie mir bitte, warum ich den Versprechungen der aktuell Regierenden überhaupt noch Glauben schenken sollte und diese Parteien (einschließlich Ihrer SPD) und deren Vertreter bei dem oben stehenden Ergebnis zur Altersarmut nochmals wählen sollte?

Sehr geehrter Herr C.,
vielen Dank für Ihre Frage. Da Sie sich auf meine Aufgaben als Bundesministerin für Arbeit und Soziales beziehen, antworte ich Ihnen nicht in meiner Funktion als Abgeordnete, sondern als Mitglied der Bundesregierung sowie dank der Zuarbeit meines Ministeriums:
Sie haben Recht: Die Zahl der von Altersarmut betroffenen Rentnerinnen und Rentner ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen und ich kann Ihr Misstrauen nachvollziehen. Sie können mir aber glauben: Auch mich beschäftigen diese Zahlen.
Lassen Sie mich erst einmal grundsätzlich festhalten, dass das Einkommen im Alter ein Ergebnis der gesamten Lebensbiografie einer Person ist. Ob für den Einzelnen am Ende des Erwerbslebens Altersarmut drohen könnte, hängt von einer Vielzahl individueller Einflüsse ab. Der beste Schutz vor Altersarmut sind eine gute Ausbildung, durchgehende Erwerbsbiografien mit anständigen Löhnen und die Absicherung durch die gesetzliche Rentenversicherung, flankiert durch die betriebliche und private Zusatzvorsorge. Es geht also zuallererst um die Prävention von Altersarmut schon früh im Lebensverlauf.
Die Bundesregierung hat in den vergangenen Jahren eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen, um die soziale Sicherung zu stärken und angemessen entlohnte, sichere Beschäftigung zu fördern. Zu diesen Maßnahmen gehört zum Beispiel die Einführung und spätere Anhebung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns. Denn ein höherer Lohn bedeutet auch höhere Beiträge für die Altersvorsorge und damit steigende Anwartschaften. Der aktuelle Koalitionsvertrag hat eine weitere Anhebung des Mindestlohns zum Ziel.
Das System der gesetzlichen Rentenversicherung enthält zudem eine Fülle von Regelungen, die der Sicherheit im Alter dienen und künftiger Altersarmut entgegenwirken. Zu nennen sind hier beispielsweise die rentenrechtliche Berücksichtigung von Zeiten der Kindererziehung, Pflege oder Krankheit. Zudem wurden in den letzten Jahren die Leistungen von Personen, die erwerbsgemindert werden, deutlich verbessert.
Mit der Einführung der aktuell bis zum Jahr 2025 geltenden Haltelinie für das Sicherungsniveau bei mindestens 48 Prozent wurde eine Stabilisierung des Rentenniveaus sichergestellt. Diese Haltelinie soll nach den Vereinbarungen des Koalitionsvertrags bis 2031 verlängert werden. Der neue Koalitionsvertrag sieht zudem eine weitere Anhebung der Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder vor.
Des Weiteren wurde mit dem im Jahr 2021 in Kraft getretenen Grundrentengesetz ein individueller Grundrentenzuschlag in der gesetzlichen Rentenversicherung für Menschen eingeführt, die mindestens 33 Jahre verpflichtend Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung aus unterdurchschnittlichem Verdienst gezahlt haben. Die Grundrente kommt vor allem Personen mit niedrigem Einkommen zugute. Flankierend zur Grundrente wurden für langjährig Versicherte gesetzlich verpflichtender Alterssicherungssysteme mit mindestens 33 Jahren an Grundrentenzeiten Freibeträge beim Wohngeld und in den Fürsorgesystemen (wie beispielsweise in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) eingeführt. Dadurch können sich die Ansprüche auf diese Sozialleistungen erhöhen, um gegenwärtig bis zu maximal 281,50 Euro monatlich.
Der effektivste Schutz vor Altersarmut bei Menschen, die durch ihre eigenen Alterseinkommen ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten können, erfolgt durch die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales Kontakt aufzunehmen. Alle Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier: https://www.bmas.de/DE/Service/Kontakt/kontakt.html.
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Bas