Wann wird in Deutschland der Pflegeberuf als Schwerstarbeit eingestuft, (Wie in Österreich schon passiert) sodass ein abschlagsfreier Renteneintritt mit 60 Jahren möglich ist?
Sehr geehrte Frau Bas,
ich bin 61 Jahre alt und arbeite seit 35 Jahren Vollzeit in der Altenpflege. Seit 30 Jahren als Pflegefachkraft im Dreischichtsystem. Ich habe, wie so viele meiner Kollegen(innen) in meinem Alter durch die schwere, körperliche Arbeit akute Gesundheitsprobleme, wie eine Schultergelenksprothese, die zweite steht an, sowie chronische Rückenschmerzen. Nicht zu vergessen sind die psychische Belastung und der ständige Personalmangel in unserem , eigentlich schönen Beruf.
In Österreich gilt die Pflege ab dem 1.Januar 2026 offiziell als Schwerarbeit. Warum geht das nicht auch in Deutschland?
Solch eine Neuregelung könnte den Pflegeberuf attraktiver machen, die hohe körperliche und psychische Belastung anerkennen und dem Fachkräftemangel entgegenwirken
Ich bitte Sie innigst sich ein Beispiel an Österreich zu nehmen und ein Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen.
Mit freundlichen Grüßen
Gitta K.
(Altenpflegefachkraft 61 Jahre)
Sehr geehrte Frau K.,
vielen Dank für Ihre Frage. Da Sie sich auf meine Aufgaben als Bundesministerin für Arbeit und Soziales beziehen, antworte ich Ihnen nicht in meiner Funktion als Abgeordnete, sondern als Mitglied der Bundesregierung sowie dank der Zuarbeit der Bundesverwaltung:
Ich habe auch ganz persönlich wirklich großen Respekt vor dem, was Sie und viele Pflegefachkräfte in Deutschland tagtäglich leisten. Deshalb kann ich Ihren Vorschlag nachvollziehen, körperlich oder psychisch besonders belastende Beschäftigungen wie in der Pflege durch einen früheren Renteneintritt zu honorieren und diese damit attraktiver zu machen. Rentenrechtliche Sonderregelungen für einzelne Berufe sind jedoch mit dem Gedanken der Beitragsgerechtigkeit nicht vereinbar, da zwar für alle versicherungspflichtig Beschäftigten weiterhin der gleiche Beitragssatz gelten würde, jedoch die Beschäftigten bestimmter Berufsgruppen durch eine frühere Rentenzugangsmöglichkeit privilegiert würden. Außerdem wären – wie die bisherigen Erfahrungen aus Österreich bestätigen – die zu begünstigenden Beschäftigungen nur äußert schwer von anderen abzugrenzen und es müsste mit ständigen Forderungen nach einer Ausweitung gerechnet werden.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales Kontakt aufzunehmen. Alle Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier: https://www.bmas.de/DE/Service/Kontakt/kontakt.html.
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Bas

