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Bärbel Bas
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Frage von Stefan S. •

Wäre es denkbar, folgende Gesetze zu ändern? 1. §16 SGB II Übernahme von Berwerbungskosten egal bei welchem Arbeitgeber? 2. §16i SGB II Lohnübernahme egal welche soz.pfl. Anstellung?

S.g.Fr. Bas,

bzgl. 1.) mir wurden zuletzt die Fahrtkosten zu einem Bewerbungsgespräch für ein duales Studium bei einem Ministerium versagt, obwohl die Aufnahme eines dualen Studiums im Kooperationsplan (ehemals Eingliederungsvereinbarung) vereinbart war. Begründet wurde dies damit, dass ich nach dem Studium hätte Beamter werden können und für "nicht-sozialversicherungspflichtige" Tätigkeiten keine Fahrt- bzw Bewerbungskosten übernommen werden. Nachdem ich auch noch abgelehnt wurde, erscheint mir Bewerben nun als "Luxushobby".

bzgl. 2.) Ich habe mich schon häufiger auf ein duales Studium beworben, um einen neuen und angeseherenen Abschluss meinem Lebenslauf hinzufügen zu können. Allerdings wird im dualen Studium der Lohn trotz Sozialversicherungspflicht nach §16i SGB II nicht gefördert, obwohl Langzeiarbeitslosigkeit auch hierdurch dauerhaft beendet werden kann.

Sehen sie die Möglichkeit etwas zu ändern um Bewerbungsbemühungen und die Arbeitsaufnahme gezielter zu unterstützen?

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