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Bärbel Bas
SPD
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Frage von Peter B. •

S.g. Frau SPDBundestagspräsidentin Bärbel Bas, sollte man auch aus Respekt vor Frau Merkel das Wort "BundeskanzlerIN" in unser Grundgesetz/Verfassung "einführen"? Auch das Wort BundestagspräsidentIN ?

Sehr geschätzte Frau Bundestagspräsidentin Bärbel Bas, Sie sind ja "erst" die dritte weibliche Chefin des Bundestages (etwa 15 männliche Chefs waren es nach 1949) nach Frau Annemarie Renger und Prof. Rita Süßmuth. Es geht im Prinzip um Ihre Haltung gegenüber dem Vorschlag eines generellen Verzichts auf das generische Maskulinum in unserer Verfassung wie es z.B. in der Schweizerischen (deutschsprachiger) Verfassung schon der Fall ist, aber auch der Fall in der Landesverfassung von Schleswig-Holstein oder der "Freien und Hansestadt Hamburg" . Es läuft bekanntlich im Bundestag eine Petition mit dieser Bitte: man solle, bitteschön, auf das nicht mehr zeitgemäße generische Maskulinum im GG verzichten, wohlgemerkt OHNE SCHRIFTLICH IN DER VERFASSUNG ZU GENDERN ! Danke für die Aufmerksamkeit.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Frage. Da Sie sich auf meine Aufgaben als Bundestagspräsidentin beziehen, antworte ich Ihnen nicht in meiner Funktion als Abgeordnete, sondern als Vertreterin des Verfassungsorgans Deutscher Bundestag und der Gesamtheit seiner Mitglieder sowie dank der Zuarbeit der Bundestagsverwaltung:

Auch ich verfolge die gesellschaftliche Debatte um Geschlechtergerechtigkeit mit großem Interesse und teile das Ziel, Gleichstellung auch in der Sprache zu verankern. In meinen eigenen Wortbeiträgen spreche ich von "Bürgerinnen und Bürgern".

Was in der Sprache verhältnismäßig einfach ist, gestaltet sich bei Eingriffen in Gesetzestexte aber oft schwieriger. In einigen Bundesländern werden zwar in Landesgesetzen und -verordnungen zwei Geschlechter genannt. Auf Bundesebene sind Gesetze bisher generell im „generischen Maskulinum“ formuliert.

Das vom Bundesministerium der Justiz herausgegebene Handbuch der Rechtsförmlichkeit verweist darauf, dass die „sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern (…) nicht auf Kosten der Verständlichkeit oder der Klarheit gehen“ darf (Teil B, Pkt. 1.8 des Handbuchs). Auch dieser Gedanke verdient Beachtung, gerade wenn es um die Verfassung geht. Ob im Bund oder im Land: Gesetzestexte müssen klar und verständlich für alle Leserinnen und Leser gefasst sein.

Wo es möglich ist, müssen wir allen Menschen mit angemessen-geschlechtergerechter Sprache begegnen. So nutzt die Parlamentsredaktion des Deutschen Bundestages alle Möglichkeiten, die angestrebte sprachliche Gleichbehandlung zu gewährleisten. Beispielsweise indem sie geschlechtsneutrale Personenbezeichnungen („die Lehrkraft“, „die Vertrauensperson“, „das Mitglied“), kreative Umschreibungen oder Paarformen („Beamtinnen und Beamte“) nutzt.

Sie sehen: Im Grundsatz bin ich sehr offen für Ihr Anliegen, das Grundgesetz um geschlechtergerechte Formulierungen zu ergänzen. Die Initiative sollte aber von einer breiten parlamentarischen Mehrheit ausgehen und mitgetragen werden, um ihr die notwendige Zweidrittelmehrheit zu sichern.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir als seiner Präsidentin Kontakt aufzunehmen. Zum Beispiel über: https://www.bundestag.de.

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

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