Ob und inwieweit beabsichtigen Sie Rente und Pension in ein System zusammenzuführen?
Sehr geehrte Frau Ministerin Bas,
die bisherigen diversen Lösungsansätzen in der Altersversorgung für Beamte, einzelnen Berufsgruppen und der arbeitenden Bevölkerung sind nicht GG konform und langfristig nicht sicher genug aufgestellt..
Die Trennung der Systeme, auch die der Krankensysteme bildet nichts anderes ab, als eine Drei-Klassen-Gesellschaft, ganz oben die Beamten und die Politiker mit außerordentlich guten
Versorgungsbezügen; dann haben wir die Menschen in der gesetzlichen Krankenversicherung, mit der es seit Jahren bergab geht und nicht zu vergessen, die Grundsicherungsbezieher, die die praktisch von Sozialhilfe leben müssen.
Die Lösung sehe ich in der Verschmelzung der Systeme. Eine Versicherung in die alle einzahlen,
würde nicht nur eine Gleichbehandlung herstellen, sondern auch Vorteile in der Administration
schaffen und mehr an Transparenz leisten.

Sehr geehrte Frau B.,
vielen Dank für Ihren Vorschlag. Da Sie sich auf meine Aufgaben als Bundesministerin für Arbeit und Soziales beziehen, antworte ich Ihnen nicht in meiner Funktion als Abgeordnete, sondern als Mitglied der Bundesregierung:
Bei der gesetzlichen Rentenversicherung und der Beamtenversorgung handelt es sich um zwei unterschiedliche historisch gewachsene Alterssicherungssysteme, die sich eigenständig entwickelt haben und die daher in ihren Einzelregelungen nicht miteinander vergleichbar sind. Beide Systeme unterscheiden sich insbesondere mit Blick auf die Sicherungsziele: Die gesetzliche Rente erfüllt die Funktion einer Regelsicherung, die Beamtenversorgung deckt hingegen zusätzlich die betriebliche Zusatzsicherung als zweite Säule ab.
Eine Zusammenführung beider Systeme würde im Ergebnis die Einführung einer Erwerbstätigenversicherung bedeuten. Ich persönlich habe große Sympathie für eine solche Erwerbstätigenversicherung, in die alle einzahlen. Mir ist bewusst, dass sich bei einer solchen weitreichenden Veränderung des Alterssicherungssystems in unserem Land grundlegende Fragen stellen, die zuvor geklärt werden müssten. Das wäre ein langfristiger Prozess, der gut vorbereitet sein müsste. Deshalb wird sich die Rentenkommission, auf die sich CDU, CSU und SPD im Koalitionsvertrag verständigt haben, neben dem Versorgungsniveau der drei Säulen der Alterssicherung auch mit der Frage einer etwaigen Einbeziehung weiterer Gruppen in die gesetzliche Rentenversicherung beschäftigen.
Für eine bisher nicht in die Rentenversicherung einbezogene Gruppe - für die Selbstständigen - enthält der Koalitionsvertrag bereits eine entsprechende Verabredung. Dort ist festgelegt, dass alle neuen Selbstständigen, die keinem obligatorischen Alterssicherungssystem zugeordnet sind, gründerfreundlich in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. Bei dieser Gruppe besteht der größte sozialpolitische Handlungsbedarf, da Selbstständige bisher nicht ausreichend für das Alter vorsorgen.
Ich bitte um Verständnis, dass Fragen zur gesetzlichen Krankenversicherung nur von dem dafür zuständigen Bundesministerium für Gesundheit beantwortet werden können.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales Kontakt aufzunehmen. Alle Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier: https://www.bmas.de/DE/Service/Kontakt/kontakt.html.
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Bas