(...) Die Bundesregierung hat sich daher gegenüber Volkswagen besonders für die Belange der Verbraucherinnen und Verbraucher eingesetzt. So wurde VW verpflichtet, innerhalb eines festen Zeitrahmens betroffene Fahrzeuge auf eigene Kosten gesetzeskonform umzurüsten. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat die Beseitigung der Abschalteinrichtung für jedes Fahrzeugmodell geprüft. (...)
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