(...) Für Rechtsakte im Strafrecht ist (und bleibt!) die Bundesrepublik Deutschland - und damit Bundesrat und Bundestag - als Gesetzgeber allein verantwortlich. Wenn ACTA verschärfte Vorschriften vorsehen würde (was das Abkommen nicht tut!), so müssten diese von der BRD erst in ein neues Gesetz gegossen und entsprechen demokratisch legitimiert verabschiedet werden. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
Unser Newsletter zeigt, was genau hinter den Politiker:innen-Profilen steckt.
Bleiben Sie kritisch. Bleiben Sie informiert.

