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Axel Gehrke
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Frage von Marcus B. •

Frage an Axel Gehrke von Marcus B. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Professor Gehrke,

es ist bekannt, dass die meisten Leiden im Beruf und im Alter durch ungeeignetes Schuhwerk entstehen. Wer arbeitet, der verbringt bis zu 70% täglich in sogenannten Sicherheitsschuhen. Diese sollen zwar eine "Persönliche Schutzausrüstung" sein, aber sie machen in Wahrheit nur die Menschen krank und gebrechlich. Zu weit, zu breit, zu starr, Neutralschuhe, in denen Füße keinen Halt finden und dadurch Nerven und Gelenke übermäßig verschlissen werden, dadurch werden im Gesundheitswesen Milliarden verschwendet, obwohl es vermeidbar ist.
Meine Frage an Sie :
Wieso wird hier keine gesetzliche Regelung geschaffen, die am Arbeitsplatz nur im Sinne der BGR191dann individuell angepasste Arbeitsschuhe gesetzlich vorschreibt ?

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Antwort von
AfD

Sehr geehrter Herr Böhm,

für Ihre engagierte E-Mail zum Themabereich „Arbeitssicherheit“ und „Prävention im Gesundheitswesen“ danke ich Ihnen sehr, da Sie zu Recht darauf hinweisen, dass durch die umfassende Stärkung der Prävention im deutschen Gesundheitswesen viele Milliarden Euro zur Behandlung von vermeidbaren Erkrankungen eingespart werden könnten.

In einer Statistik der gesetzlichen Unfallversicherung wird darauf hingewiesen, dass bei jedem fünften Arbeitsunfall in Deutschland die Füße betroffen sind. Das unterstreicht die Wichtigkeit der von Ihnen angesprochenen Thematik und dass ein entsprechender Fußschutz zahlreiche Unfälle und deren Folgeschäden hätte verhindern können. Sicherheitsschuhe gehören zur persönlichen Schutzausrüstung (PSA-Richtlinie). Die europäische Richtlinie 89/686/EWG regelt die Herstellung dieser persönlichen Schutzausrüstung. Die DGUV-Regel 112-191 (früher BGR 191), welche sich insbesondere auf Fußschutz bezieht, konkretisiert die Grundsätze der Prävention. Nach dem Arbeitsschutzgesetz geht der Auswahl von Arbeitskleidung und Arbeitsschuhen eine Gefährdungsbeurteilung voraus. Der Begriff „Fußschutz“ umfasst hier die drei Kategorien „Sicherheits-, Schutz- u. Berufsschuhe“.

Die von Ihnen empfohlene individuelle Anpassung von Schutzschuhen gibt es bereits bei der Anfertigung von orthopädischem Fußschutz. Hier gibt es einerseits die handwerkliche Herstellung von neuen Schuhen und anderseits die orthopädische Zurichtung eines industriell gefertigten Schuhes. Mit dem Hauptverband der Deutschen Schuhindustrie wurde ein 4-Stufen-Modell entwickelt, welches in der ersten Stufe eine Sohlenerhöhung bis zu 3 cm und eine Zehenkappenvergrößerung vorsieht, in der zweiten Stufe eine orthopädische Einlagenversorgung, in Stufe drei eine spezielle Fertigungsweise und Bausätze für orthopädische Zurichtungen und in der vierten Stufe die Anfertigung von orthopädischen Maßschuhen. Jeder Hersteller von Arbeitsschuhen hat die Möglichkeit entsprechend dieses 4-Stufen-Modells sein Leistungsangebot auf der Homepage des Fachbereichs „Persönliche Schutzausrüstungen“ der DGUV anzubieten, wenn er die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt (Informationen hierzu unter: www.dguv.de/fb-psa).

Es gibt auf dem deutschen Markt eine große Anzahl von industriell hergestelltem Fußschutz, der den jeweiligen orthopädischen Erfordernissen individuell angepasst werden kann. Die Vorteile in der Zurichtung von industriell gefertigten Schuhen sind die größere Auswahl im Hinblick auf sicherheitstechnische Eigenschaften, hinsichtlich Größe und Weite, die schnellere Verfügbarkeit bereits vorproduzierter Schuhe und die höhere Wirtschaftlichkeit im Vergleich zu Maßschuhen. Leistungsrechtlich ist orthopädischer Fußschutz der beruflichen Rehabilitation zuzuordnen und die Kosten werden seitens der Träger der beruflichen Rehabilitation und Teilhabe von behinderten Mitarbeitern übernommen. Der Arbeitgeber des Betroffenen wird an den Kostenträger in der Regel nur den Betrag zu entrichten haben, den er für Fußschutz ohne orthopädische Veränderung hätte aufwenden müssen.
Daher wäre eine weitergehende gesetzliche Regelung, die ausschließlich individuell angepasste Arbeitsschuhe vorschreiben würde mit einer hohen Kostensteigerung verbunden, welche in keinem ökonomisch sinnvollen Verhältnis zum Ergebnis stehen würde. Da bereits jetzt eine individuelle Anpassung möglich ist, wo diese sinnvoll und erforderlich ist.

Im vergangenen Jahr habe ich aus gesundheitlichen Gründen das Amt als Gesundheitspolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion an meinen Nachfolger Herrn Detlev Spangenberg weitergegeben. Ich bitte Sie um Ihr Verständnis, dass ich Ihre Anfrage erst heute beantworten konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr A. Gehrke