Priorisierung nach Dringlichkeit bei gedeckeltem Budget – trifft der Begriff Triage die geplante Budgetierung? Und was fordert Die Linke konkret für chronisch suizidgefährdete Patienten?
Sehr geehrter Herr Gürpinar, Frau Borchardt (CDU) verteidigt die Budgetierung damit, dass dringliche Fälle Vorrang haben sollen. Priorisierung bei gedeckeltem Budget bedeutet aber zwingend, dass andere Patienten schlechter versorgt werden. Wie diese versorgt werden sollen, sagt sie nicht.
Besonders problematisch bei Menschen, deren Grunderkrankung mit dauerhafter Suizidgefährdung einhergeht: Sie sind oft gerade deshalb nicht in akuter Krise, weil kontinuierliche Behandlung sie stabil hält. Nach einer Dringlichkeitslogik erschienen sie in stabilen Phasen als weniger dringlich.
Der Gesetzentwurf enthält keinen Mechanismus, der Schwerkranke gezielt schützt – bei erschöpftem Budget wird anteilig vergütet, unabhängig vom Schweregrad.
Ist der Begriff Triage hier zutreffend? Und welche konkrete Forderung stellt Ihre Fraktion zur Sicherung der Versorgung dieser Patientengruppe?
Sehr geehrter Herr F.,
vielen Dank für Ihre Frage. Ich halte die Sorge für sehr berechtigt, dass Budgetvorgaben zu einer Verschlechterung der Versorgung führen können. Wenn die Vergütung gedeckelt ist, entsteht zwangsläufig ein viel größerer wirtschaftlicher Druck und es gibt wenig Anreiz, dennoch eine ausreichende Versorgung zu gewährleisten. Es wird Auswirkungen auf den Zugang zur Behandlung haben und trifft insbesondere Menschen, die auf eine langfristige und kontinuierliche Psychotherapie angewiesen sind, hart. Gerade bei schweren psychischen Erkrankungen besteht das Ziel einer erfolgreichen Behandlung darin, Krisen zu verhindern und eine Stabilität zu erreichen. Es wäre aus medizinischer Sicht widersinnig, erst dann ausreichend zu versorgen, wenn eine akute Krise eingetreten ist.
Der Begriff Triage lenkt zwar die berechtigte Aufmerksamkeit auf die gesundheitliche Versorgung, passt real aber meines Erachtens nur bedingt. Erstens verengt er den Blick ausschließlich auf den begrenzten Sachverhalt und lässt außen vor, dass die Verknappung der gesundheitlichen Versorgung eine künstliche, politisch gewollte Verknappung ist – bei vollem Bewusstsein der politischen Akteur*innen. Außerdem gibt es die Möglichkeit insbesondere finanzstarker Patientinnen und Patienten, sich private Zugänge zur Versorgung zu verschaffen, obwohl sie nicht in einer akuten Notsituation sind. Um es kurz zu sagen: Es ist noch schlimmer.
Die Gefahr besteht darin, dass finanzielle Anreize den Zugang zu notwendiger Behandlung weiter erschweren. Wir setzen uns als Linke Bundestagsfraktion dafür ein, dass notwendige ambulante Psychotherapie unabhängig von Budgetgrenzen verlässlich erbracht werden kann. Der Behandlungsbedarf muss entscheidend sein und nicht die Frage, ob ein Budget bereits ausgeschöpft ist. Zur bedarfsgerechten, mengenunabhängigen guten Versorgung hat Die Linke bereits in unterschiedlichen medizinischen Bereichen konkrete Vorschläge eingebracht. Eine gute ambulante Versorgung verhindert Krisen, vermeidet stationäre Aufenthalte und entlastet das Gesundheitssystem insgesamt. An der Finanzierung einer wirksamen Behandlung zu sparen, ist weder sozial noch gesundheitspolitisch sinnvoll.
Mit freundlichen Grüßen
Ates Gürpinar

