Antwort 14.08.2009 von Arnold Vaatz CDU
(...) Das Stoppschildverfahren erhebt nicht den Anspruch einer 100-prozentigen Verhinderung der elektronischen Darstellung von kinderpornografischen Material, ist aber dennoch ein wirksames Mittel, welches im Zusammenklang mit anderen Verfolgungsmethoden die Verbreitung verringern und die Fahndung erleichtern kann. (...)

