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Frage von Jutta W. •

Frage an Arnold Vaatz von Jutta W. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrter Herr Dr. Vaatz,

seit dem Ende der DDR werden kaum noch Archivare und Archivarinnen in der Bundesrepublik ausgebildet. Die Höherqualifizierung ist FH-Archivaren oder Archivaren mit Barchelorabschluss gänzlich versagt.

Damit ist seit dem Abbau der möglichen universitären Ausbildung an der HU Berlin keine entsprechende Möglichkeit mehr vorhanden. Die Ausbildungszahlen für Archivare liegen bei etwa 50 Personen im Jahr. Eine Vielzahl von Archiven ist daher auf unausgebildete Seiteneinsteiger angewiesen.

Die Bewahrung wichtiger Informationen für den Bürger und die Gesellschaft auch als ein wichtiges Stück demokratischen Handelns kann spätestens mit dem Renteneintritt ehemaliger DDR-Archivare nicht mehr gewährleistet werden.

Meine Frage, was kann die CDU von Ihrer Seite tun, um eine bessere und einheitlicher Ausbildung für Archivare und Archivarinnen zu schaffen und die Hemmnisse durch die derzeit föderalen Strukturen zu beseitigen.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Wiese,

ich stimme Ihnen zu, dass gut ausgebildete Archivare für die Sammlung, Bewahrung und Aufbereitung von Informationen für das kulturelle Erbe Deutschlands von besonderer Bedeutung sind. Studiengänge sollten und müssen sich aber auch an den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes, der technologischen Entwicklung und der Gesellschaft ausrichten. Bei der Einrichtung und inhaltlichen Ausgestaltung von Studiengängen – genauso wie in anderen Bereichen der Wissenschaft – besitzen die Hochschulen einen verfassungsmäßig geschützten hohen Grad an Autonomie. Der Bund bzw. das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat daher grundsätzlich weder einen Einfluss auf die Art noch auf die inhaltliche Gestaltung von Studiengängen oder deren Einrichtung.

Ungeachtet dessen teile ich Ihre Auffassung, dass es politisch wie gesellschaftlich problematisch wäre, wenn mit dem Renteneintritt ehemaliger DDR-Archivare die Bewahrung wichtiger Informationen für den Bürger und die Gesellschaft - insbesondere vor dem Hintergrund der unverändert bestehenden Notwendigkeit zur Aufarbeitung des SED-Unrechtsregimes - nicht mehr gewährleistet werden kann.

Deshalb bitte ich Sie, sich an die Kultusministerkonferenz (KMK) zu wenden. Die Länder sind aus ihrer verfassungsmäßigen Zuständigkeit für die Hochschulen an dieser Stelle gefordert, die von Ihnen beschriebene Problematik aufzugreifen als auch länderübergreifend zu erörtern.

Mit freundlichem Gruß
Arnold Vaatz