(...) Artikel 146 Grundgesetz in der Fassung, die er durch den Einigungsvertrag erhalten hat, hält weiterhin die Möglichkeit offen, eine Verfassung im Wege einer Volksabstimmung zu beschließen. Aus dieser Bestimmung zu schließen, dass das Grundgesetz nicht die Verfassung Deutschlands wäre, geht an der Verfassungswirklichkeit in Deutschland vorbei. Anstatt einen überkommenen Streit um Begriffe zu führen, setzen sich Bündnis 90/Die Grünen daher dafür ein, die freiheitlichen, demokratischen, rechts- und sozialstaatlichen Errungenschaften des Grundgesetzes zu verteidigen. (...)
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