
(...) Grundsätzlich soll bei staatlichem Handeln und auch bei bundeseigenen Unternehmen höchstmögliche Transparenz gelten. Bahn und EBA sollten der Fachöffentlichkeit alle zur Beurteilung der Projekte notwendigen Informationen zur Verfügung stellen, zwar im Rahmen der Gesetze, aber sich dabei nicht hinter den Paragraphen verschanzen. (...)