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Antje Tillmann
CDU
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Frage von Ralf S. •

Frage an Antje Tillmann von Ralf S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Tillmann,

warum haben Sie im Bundestag gegen die Offenlegung von Nebeneinkünften auf Euro und Cent gestimmt?

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Stockhausen

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Stockhausen,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Nebeneinkünfte bei Abgeordneten.

Sie sprechen ein Thema an, das zurecht im Interesse der Bürgerinnen und Bürger liegt.

Rund 30 Prozent meiner Kolleginnen und Kollegen im Deutschen Bundestag sind Selbstständige aus den Bereichen Industrie, Gewerbe, Handwerk und Landwirtschaft. Viele sind Juristen, Steuerberater oder Ärzte. Sie haben sich vor ihrem Mandat eine Existenz aufgebaut, die sie für ihre Tätigkeit als Abgeordneter ruhen lassen und nach einem Ausscheiden aus dem Bundestag wieder aufnehmen werden. Die große Vielfalt an verschiedenen Berufsgruppen bringt zahlreiche Vorteile für unser Parlament. Im Gegensatz zu reinen Berufspolitikern bringen sie vielfältige Praxiserfahrungen mit in den Bundestag.

Ich habe nichts zu verbergen und ich bin mir relativ sicher, dass auch meine Kolleginnen und Kollegen in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion nichts zu verbergen haben. Eine komplette Offenlegung der Nebenverdienste aus der erlernten beruflichen Tätigkeit würde ihnen schlicht die Möglichkeit einer Mandatsübernahme versperren oder zumindest erheblich erschweren. In vielen Berufen würden durch eine komplette Offenlegung die Interessen schutzbedürftiger Dritter verletzt, beispielsweise bei Anwälten, Ärzten und Steuerberatern. Diese müssten mit dem Mandat ihre Praxen oder Kanzleien schließen und würden damit ihre aufgebaute wirtschaftliche Existenz aufgeben. Das kann nicht im Sinne jedes Einzelnen sein, und schon gar nicht im Sinne eines wirtschaftlich und finanziell unabhängigen Abgeordneten.

Für mich ist die Ausübung eines Bundestagsmandates ein Fulltime Job, der wenig Spielraum für andere Aufgaben nebenher lässt. Ich nehme diese Aufgabe sehr ernst. Aus diesem Grund lasse ich seit meiner ersten Wahl in den Bundestag 2002 meine Tätigkeit als freiberufliche Steuerberaterin ruhen und konzentriere mich vollkommen auf mein Mandat. Viele meiner Kolleginnen und Kollegen können sich für die Dauer ihrer Parlamentszugehörigkeit jedoch nicht völlig aus ihrem Unternehmen, ihrem Betrieb oder ihrer Kanzlei bzw. Praxis zurückziehen, da daran oft eine lange familiäre Tradition, viel Engagement und vor allem Arbeitsplätze hängen.

Klar ist aber auch, Sie haben ein Recht zu wissen, ob Ihr Bundestagsabgeordneter nebenher Einkünfte bezieht. Es muss für Sie deutlich sein, ob Ihr Abgeordneter in seiner Mandatsausübung auch wirtschaftlich frei und dem Auftrag seiner Wählerinnen und Wähler verpflichtet ist.
Das geltende Stufenmodell wurde gerade deshalb gewählt, weil zwischen den Grundrechten der Abgeordneten und dem berechtigten öffentlichen Interesse an der Veröffentlichung von Nebeneinkünften der Abgeordneten abzuwägen war.

Bisher müssen Bundestagsabgeordnete ihre Nebeneinkünfte in drei Stufen angeben. Stufe 3 umfasst dabei alle Nebeneinkünfte in Höhe über 7000 Euro. Ab dem nächsten Bundestag werden die Nebeneinkünfte in zehn Stufen angezeigt. Gleich bleiben die ersten beiden Stufen mit Einkünften von 1.000 bis 3.500 Euro bzw. 3.500 Euro bis 7.000 Euro. Danach werden Einkünfte bis 15.000, 30.000, 50.000, 75.000, 100.000, 150.000, 250.000 und über 250.000 Euro aufgelistet.
Mit diesem Stufenmodell kann Sie Ihr Abgeordneter über seine jährlichen Nebeneinkünfte informieren, ohne die Interessen schutzbedürftiger Dritter zu verletzen. Mit der Offenlegungspflicht haben CDU und CSU die Grundlage für mehr Transparenz gelegt, ohne das freie Mandat in verfassungsrechtlich unzulässiger Weise einzuschränken. Das bestehende Verfahren wurde auch hinlänglich vom Verfassungsgericht bestätigt.

Informationen zu meinen Nebeneinkünfte stehen Ihnen komplett transparent auf der Seite des Deutschen Bundestages zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Antje Tillmann, MdB

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