Frage von Wolfgang S. • 31.03.2012
Frage an Ansgar Heveling von Wolfgang S. bezüglich Recht
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Antwort 18.07.2012 von Ansgar Heveling CDU

(...) Gegen das Urheberrecht kann man durch den bloßen Besuch einer Webseite nicht verstoßen. (...) Das bedeutet also, dass gegen das Urheberrecht erst verstoßen werden kann, wenn ein Nutzer eine konkrete Aktion vornimmt, die über das Anschauen der Webseite hinausgeht. (...)

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Antwort 10.05.2012 von Ansgar Heveling CDU

(...) Es freut mich, dass das Diskussionsforum „Adhocracy“, das im Rahmen der Enquête-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ eingerichtet wurde, bei Ihnen positive Reaktionen auslöst. Für unsere Arbeit in der Enquête-Kommission ist dieses Instrument sehr hilfreich. (...)

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Antwort 08.03.2012 von Ansgar Heveling CDU

(...) Im angelsächsischen Rechtskreis ist dies nicht der Fall. Dort ist die Idee des Copyright vorherrschend, die das Werk eines Urhebers isoliert betrachtet und dem Urheber damit kein Persönlichkeitsrecht einräumt. (...)

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Antwort 01.03.2012 von Ansgar Heveling CDU

(...) in meinem feuilletonistischen Beitrag habe ich das Bild des historischen Piraten aufgenommen und mit einer Übertragung die Eignung des Seeräubers als Leitbild für politisches Handeln in der heutigen Zeit kritisiert. (...)

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Antwort 01.03.2012 von Ansgar Heveling CDU

(...) Selbstverständlich sind mir die Hergänge und sämtlichen Umstände der französischen Revolution des Jahres 1789 aus Schul-, Universitäts- und Allgemeinbildung bestens bekannt. Auch die grundlegenden Prinzipien liberté, égalité und fraternité gehören zur allgemeinen Bildung. (...)