(...) Gegen das Urheberrecht kann man durch den bloßen Besuch einer Webseite nicht verstoßen. (...) Das bedeutet also, dass gegen das Urheberrecht erst verstoßen werden kann, wenn ein Nutzer eine konkrete Aktion vornimmt, die über das Anschauen der Webseite hinausgeht. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
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