Anne Krischok
Annegret Krischok
SPD
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Frage von Peter T. •

Frage an Annegret Krischok von Peter T. bezüglich Umwelt

Sehr geehrte Fr. Krischok,

wie werden Sie abstimmen? Vollständige Übernahme der HH-Stromnetze oder 25.1% Stadtbeteiligung. Bitte begründen Sie ihre Meinung.

Mit freundlichen Grüßen Peter Thaesler

Anne Krischok
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Thaesler,

vielen Dank für Ihre Frage zu meinem Abstimmungsverhalten, auf die Ihnen gerne antworte.

Bei der Abstimmung in der Bürgerschaft geht es übrigens nicht allein darum, ob die Stadt sich mit 25,1% an den Netzgesellschaften für Strom, Gas und Fernwärme beteiligt, sondern auch darum, ob und wie wir in Hamburg die Energiewende schaffen und den Klimaschutz voranbringen.

Durch die Vereinbarungen mit den Energieversorgern zu einem „Energiekonzept für Hamburg“ wird es gelingen, in der Hansestadt einen deutlichen Beitrag zur Minderung der Treibhausgase zu leisten und die Energiewende anzuschieben. Allein mit einer 25,1%igen Beteiligung an den Netzgesellschaften, deren Tätigkeitsgebiet bei Strom und Gas nach dem EnergiewirtschaftsGesetz auf den Netzbetrieb beschränkt ist, hätte man diese Maßnahmen nicht erreichen können. Auch der vollständige Erwerb der Netze würde uns in Sachen Energiewende und Klimaschutz erst mal nicht weiter bringen. Allein das Eigentum an den Netzen bewirkt keine Energiewende.

In der anhaltenden Debatte um die Energienetze geht es nicht nur darum, ob die Stadt die Netze zu 100% kauft oder sich mit 25% an den Netzgesellschaften beteiligt, sondern auch darum, ob und wie wir in Hamburg die Energiewende möglichst zügig umsetzen und den Klimaschutz voranbringen können. Selbst wenn die Stadt die Energienetze zu 100% übernähme, wären wir mit der Energiewende und dem Klimaschutz noch keinen Schritt weiter gekommen. Beispielsweise wären Fragen der Investitionen (in die Netze, Speichertechnologien, Erzeugeranlangen) damit nicht geklärt.
Mit einer Verpflichtung zur vollständigen Übernahme der Netze würde ab dem Entscheidungszeitpunkt eine längere Phase von Unsicherheit im Hinblick auf die rechtliche Zulässigkeit und tatsächliche Umsetzbarkeit eines solchen Schritts entstehen, weil die Versorger einen Herausgabeanspruch der Stadt nicht anerkennen. Infolgedessen werden die jetzt in den Kooperationsvereinbarungen zusätzlich vereinbarten Investitionen in die innovativen energiepolitischen Projekte verzögert.
Was die GAL genau will, ist nicht bekannt. Auch die Volksinitiative hat bisher kein umfassenderes Energiekonzept vorgelegt, wobei dies auch nicht deren Anspruch war, jedoch liegt damit auch keine konkrete Alternative zur Energiewende und künftiger Energiepolitik vor. Der Hamburger Senat hat hingegen ein erstes Energiekonzept mit den Vereinbarungen mit Vattenfall und E.ON vorgelegt. Weitere Schritte folgen zeitnah.

Die in den Verträgen so genannten Gewinnabführungsverträge (Garantiedividende) werden für Gas und Fernwärme bis zum 31.12.2017 und für Strom bis zum 31.12.2018 fest abgeschlossen. Die Stadt erhält diese Dividende in gleichbleibender Höhe, unabhängig davon, wie gut oder schlecht das Geschäft im Einzelnen läuft.

Die Verträge wirken sich nicht auf die Entwicklung der Energiepreise aus. Die Verträge beziehen sich auf die Netzgesellschaften. Die Durchleitungsgebühren für Strom und Gas werden von der Bundesnetzagentur genehmigt und die Preisgestaltung ist durch die Regulierungsbehörde begrenzt. Die Energiepreise werden von den Energieversorgern festgelegt. Auf deren Preispolitik hat die Hansestadt - mit oder ohne Beteiligung an den Netzgesellschaften - keinen Einfluss. Bislang haben die Energieunternehmen nachweislich keine überdurchschnittlichen Preise für Strom, Gas oder Wärme erhoben.

Die Bürgerschaft wird am 18.4.2012 in erster Lesung und in zweiter Lesung (voraussichtlich) am 9./10. Mai 2012 endgültig abstimmen. (Voraussichtlich Ende) 2013 werden aber die Hamburgerinnen und Hamburger in einem Volksentscheid darüber befinden, ob die Stadt die Netze zu 100% erwirbt oder sich mit 25,1% an den Netzgesellschaften beteiligt und zusätzlich mit den Energieversorgern Maßnahmen vereinbart, die die Energiewende und den Klimaschutz in den Stadt befördern.

Für den Fall, dass die Initiative "Unser Hamburg - unser Netz" beim Volksentscheid erfolgreich sein wird, werden die Verträge mit E.ON und Vattenfall rück abgewickelt. Der Volksentscheid wird darum nicht leer laufen.

Als Vorsitzende des Umweltausschusses habe ich mich selbstverständlich intensiv mit dem Thema auseinander gesetzt. Am 18. November 2011 fand eine öffentliche Anhörung zum Volksentscheid zum Rückkauf der Energienetze statt, am 22.3.2012 wurde das Thema „Beteiligung an den Netzen" in einer öffentliche Experten- und am 2.4. und 12.4.2012 in einer öffentlichen Senatsbefragung in mehrstündigen gemeinsamen Sitzungen von Umwelt- und Haushaltsausschuss erörtert.
Für weitere Informationen empfehle ich Ihnen die Drucksache 20/2392 "Hamburg schafft die Energiewende - strategische Beteiligung Hamburgs an den Netzgesellschaften für Strom, Gas und Fernwärme" und die Drucksache 20/2949 "Beteiligung der Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH an den Netzgesellschaften für Strom, Gas und Fernwärme".

Ich hoffe, dass ich Ihnen meine Gründe für mein Abstimmungsverhalten nachvollziehbar und verständlich machen konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Anne Krischok
MdHB - SPD-Bürgerschaftsabgeordnete