Es ist natürlich sehr wünschenswert, dass nach einer Trennung beide Elternteile Betreuungsverantwortung übernehmen. Unserer Meinung nach, sollte der Gesetzgeber aber keine pauschalen Modelle festschreiben, sondern immer das Kindeswohl als Maßstab nehmen.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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