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Annalena Baerbock
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Patrik L. •

Menschen über 50 Jahre finden keinen Job. Egal wie qualifiziert: solche Bewerbungen werden entsorgt. Warum will ihre Partei keine Maßnahmen gegen diese Form der Diskriminierung auf den Weg bringen?

Kein Unternehmen gibt diese Vorgehensweise zu, egal wie viel die BAA an Wiedereingliederungshilfe gewährt. Wer über 50 ist, hat faktisch keine Chance mehr am Arbeitsmarkt, auch wenn noch so oft das Gegenteil geheuchelt wird. Und mit jedem weiteren Jahr einer solch aussichtslosen Arbeitssuche verstärken sich diese Probleme. Gesetzliche Regelungen, wie etwa ein Verbot des Geburtsjahres oder die Länge einer Betriebszugehörigkeit in Lebensläufen könnten z.B. Rückschlüsse auf das Lebensalter verunmöglichen und somit Chancengleichheit herstellen. Warum wird gegen diese seit Jahrzehnten präsente Form der Diskriminierung nicht endlich einmal aktiv vorgegangen? Was nützen die positivsten Arbeitslosenzahlen, wenn letztendlich nur unter 50-jährige im Rahmen von Bewerbungen eine Chance haben? Obwohl angeblich doch so großer Fachkräftemangel besteht... ;-(

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr L.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Leider ist Altersdiskriminierung auf dem Arbeitsmarkt ein Problem, mit dem viele ältere Menschen zu kämpfen haben. Das beginnt nicht nur in den letzten Jahren ihres beruflichen Lebens, sondern trifft in einigen Branchen sogar Mitarbeiter*innen sehr früh in ihrer Arbeitsbiografie. Auch belegen Studien eine mangelnde Sensibilität in unserer Gesellschaft für Altersdiskriminierung.

Niemand darf wegen seines Alters hinter anderen Bewerber*innen zurückgestellt werden. Zudem haben ältere und erfahrene Beschäftigte durch ihren Erfahrungs- und Wissensschatz eine wichtige Funktion im Betrieb und im öffentlichen Dienst und müssen deshalb adäquat eingebunden werden. Das ist auch ein wichtiger Baustein, um dem demographischen Wandel und dem Fachkräftemangel zu begegnen und um allen Menschen Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

Dafür wollen wir das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz zu einem echten Bundesantidiskriminierungsgesetz weiterentwickeln, das Schutzlücken endlich schließt, Klagen gegen Diskriminierung für Betroffene vereinfacht und ein umfassendes Verbandsklagerecht einschließt, damit gegen Diskriminierung strukturell und nachhaltig vorgegangen werden kann. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes soll zur obersten Bundesbehörde aufgewertet werden – mit mehr Personal, Budget und Kompetenzen. Das Netz zivilgesellschaftlicher Beratungsstellen soll flächendeckend ausgebaut und so finanziert werden, dass diese planungssicher und kontinuierlich ihrer Aufgabe nachkommen können. Damit bekommen Menschen, die von Altersdiskriminierung betroffen sind, mehr Rechte, um gegen Diskriminierung vorzugehen. Und nicht zuletzt braucht es Maßnahmen zur Sensibilisierung und Aktivierung der (Fach)-Öffentlichkeit, um Diskriminierung älterer Menschen entgegenzuwirken.

Mit freundlichen Grüßen
Team Annalena Baerbock

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