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Frage von Lukas R. •

Frage an Annalena Baerbock von Lukas R. bezüglich Umwelt

Sehr geehrte Frau Baerbock,

Durch Corona ist dieses Jahr der Verkauf von Feuerwerk und Silvesterknaller verboten. Nun stellt sich mir die Frage, ob Sie es für sinnvoll halten den Verkauf auch in den kommenden Jahre zu verbieten?
Über ihre Antwort würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Lukas Reichert

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Reichert,

vielen Dank für Ihre Anfrage.
Für viele Menschen gehört das Silvesterfeuerwerk in normalen Jahren zum Jahreswechsel einfach dazu. Es ist schön anzusehen und soll die bösen Geister des vorangegangenen Jahres vertreiben.

Das Thema Silvesterfeuerwerk – insbesondere Böller - wird in der Bevölkerung jedoch schon seit einigen Jahren zunehmend differenzierter gesehen. Die Kehrseiten werden zunehmend diskutiert. Dazu gehören etwa ein erhebliches Feinstaubaufkommen, Lärm – und damit verbunden Qualen für viele Haus- und Wildtiere, Brände und nicht zuletzt enorme Mengen an Abfall, der in der der Umwelt verbleibt. Darauf verweist auch das Umweltbundesamt.

Bereits seit einigen Jahren erwägen deshalb einige Kommunen, zu Silvester auf professionelle, öffentliche Feuerwerke oder Licht- und Lasershows anstatt auf privates Feuerwerk auf allen Straßen zu setzen. Knapp 60 Prozent der Menschen in Deutschland forderte in einer Umfrage Ende 2018, privates Silvester- Feuerwerk in Innenstädten einzuschränken. Städte wie München, Düsseldorf und Berlin haben bereits zum Jahreswechsel 2019/2020 das Abbrennen von Feuerwerk in bestimmten Zonen untersagt. Dazu mussten sie die Generalklauseln im Polizei- und Ordnungsrecht zur Abwehr einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit bemühen.

Darüber hinaus setzt das Bundesrecht solchen kommunalen Entscheidungen über Silvesterfeuerwerke aber enge Grenzen. Die Sprengstoffverordnung bietet den zuständigen Behörden bislang nur die Möglichkeit, die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen „mit ausschließlicher Knallwirkung“ zu beschränken, und dies auch nur „in bestimmten dichtbesiedelten Gemeinden oder Teilen von Gemeinden“ zu bestimmten Zeiten.

Hingegen dürfen die Kommunen nach dem Wortlaut der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz bisher keine Pyrotechnik verbieten, die auch Leucht-, Farb-, Rauch- oder motorische Effekte hat.

Um die kommunalen Spielräume für rechtssichere Entscheidungen zu Silvesterfeuerwerken zu erweitern, haben wir bereits zum Jahreswechsel 2019/2020 in einem Antrag gefordert, die Sprengstoffverordnung zu ändern und so den zuständigen Behörden vor Ort zu ermöglichen, individuelle Entscheidungen zum Umgang mit Feuerwerken und Böllern zu ermöglichen und wohlmöglich auch zu untersagen. Den Antrag finden Sie unter http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/164/1916457.pdf

Mit freundlichen Grüßen
Team Annalena Baerbock

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