
Die kommunalen Aufgabenträger haben für ihre Einzugsbereiche Schülerbeförderungsnetze unter Einbindung des ÖPNV zu organisieren.
(Foto: Koch Kitzingen)
Die kommunalen Aufgabenträger haben für ihre Einzugsbereiche Schülerbeförderungsnetze unter Einbindung des ÖPNV zu organisieren.
Wer nicht mit beiden Beinen fest auf dem Boden unserer Verfassung steht, den lassen wir nicht in den staatlichen Schuldienst
Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus führt keine Statistik zu den Kosten der Ersten Staatsprüfung
Die wegen Veränderungen in der Lehrerbildung seit 1. Januar 2024 schrittweise begonnene Anhebung der Eingangsbesoldung im Grund- und Mittel-schullehrkräftebereich nach der Besoldungsgruppe A 13 hat keine Auswirkung auf die besoldungsrechtlichen Einstufungen der Fach- und Förderlehr-
kräfte.
Das System der Schülerbeförderung soll nach dem Koalitionsvertrag von CSU und Freien Wählern für die Legislaturperiode 2023-2028 auf den Prüfstand gestellt werden.