
Ich sehe angesichts der bislang vorliegenden Expertisen nicht, wie eine solche Variante rechtlich und faktisch möglich sein soll.
Bildnachweis: MWAEV, Photo: Hell
Ich sehe angesichts der bislang vorliegenden Expertisen nicht, wie eine solche Variante rechtlich und faktisch möglich sein soll.
Die Landesregierung hat verschiedene Maßnahmen zur Steigerung der Nachfrage von Förderangeboten im Bereich der sozialen Wohnraumförderung eingeleitet.
Für die weitere Nutzung des Gebäudes liegt die Zuständigkeit bei der Stadt Saarbrücken und bei dem Objekteigentümer, nicht beim Land.
Im Saarland wurden die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts durch Anpassungen der Besoldungsgesetze bereits umgesetzt.
Das Saarland sieht nach wie vor einige Verbesserungsansätze für das Cannabisgesetz.
Das Saarland hat sich für die Anrufung des Vermittlungsausschusses ausgesprochen, da wir einige Verbesserungsansätze für den Gesetzesentwurf sahen.