Hallo, als begeisterter Pedelec-Fahrer frage ich mich, wann die EU endlich das technische 25km/h limit für Pedelecs anheben wird. 30 km/h sind angemessener und fördern klimafr. Moblilität.
In Tempo-30-Zonen wären sie kein Verkehrshindernis – endlich würden Pedelecs auch auf längeren Arbeitswegen eine echte Alternative zum Auto. Dabei verursachen Autos die meisten tödlichen Unfälle, gerade in Städten. Trotzdem werden sie nicht technisch abgeregelt; stattdessen vertraut man darauf, dass sich Autofahrer an Tempolimits halten – was häufig nicht geschieht. Neuwagen könnten längst per Verkehrsschilderkennung automatisch begrenzt werden und die Sicherheit real erhöhen, doch das passiert nicht. Gleichzeitig sind Pedelecs und E-Roller so stark limitiert, dass sie im Alltag oft unpraktisch sind: Schätzungen zufolge werden bis zu 25 % der E-Bikes getunt, weil sie als zu langsam empfunden werden – Nutzer werden so faktisch in die Illegalität gedrängt. Ebenso wenig ist nachvollziehbar, warum elektrische Motorroller nur 45 statt 50 km/h fahren dürfen. Diese Regelungen wirken, als sollten sie den Umstieg auf klimafreundliche Mobilität eher bremsen als fördern. Wie werden Sie sich konkr
Sehr geehrter Herr S.
vielen Dank für Ihre Frage zur Weiterentwicklung der europäischen Regelungen für Pedelecs und elektrische Kleinkrafträder. Gerne lasse ich Ihnen eine Rückmeldung zukommen.
Gerade Pedelecs leisten einen wichtigen Beitrag, um die Mobilität vieler Bürgerinnen und Bürger in Europa um eine klimafreundliche Option zu erweitern. Der Umstieg vom PKW auf das Fahrrad wird so erleichtert. Die 25km/h-Begrenzung für Pedelecs ist auf europäischer Ebene in Verordnung Nr. 168/2013 geregelt. Fahrzeuge mit Tretunterstützung bis 25 km/h und einer Nenndauerleistung von maximal 250 Watt gelten rechtlich als Fahrräder und sind von der Zulassungs-, Versicherungs- und Führerscheinpflicht ausgenommen. Wenn die Unterstützungsgrenze überschritten wird, gelten nach aktuellem stand alle Fahrzeuge bis 45 km/h als Kleinkrafträder und unterliegen strengeren Anforderungen. Mit Blick auf eine Erhöhung der 25 km/h Grenze auf Tempo 30 müssten mehrere Aspekte sorgfältig geprüft werden. Darunter fallen beispielsweise die Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit, insbesondere im Mischverkehr in Städten mit klassischen Fahrrädern u.a. bei Überholvorgängen und Geschwindigkeitsunterschieden, Fragen der Infrastruktur, wie Radwegbreiten, oder auch das Haftungs- und Versicherungsrecht.
Die derzeitige Differenzierung orientiert sich am Grundsatz, Fahrräder als vergleichsweise niedrigschwellige und sichere Verkehrsmittel zu behandeln. Die Förderung technologieoffener Mobilität bleibt ein zentrales Anliegen unserer CDU/CSU-Gruppe, wozu natürlich der Ausbau sicherer Radinfrastruktur, die Integration des Radverkehrs in urbane Verkehrskonzepte sowie eine Weiterentwicklung des Rechtsrahmens gehören. Gerne nehme ich Ihre Argumente in meine Arbeit im Europäischen Parlament mit auf.
Mit freundlichen Grüßen
Angelika Niebler


