
(...) Sie haben mich missverstanden: Der Unterschied liegt nicht darin, wer die Regelungen aufstellt, sondern welche Wertabwägung dahinter steht. Im Falle der Discounter würde ich die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten höher bewerten als die wirtschaftlichen Einzelinteressen eines Unternehmens, im Fall der Vorratsdatenspeicherung dem gesamtgesellschaftlichen Sicherheitsanspruch den Vorzug geben. (...)