(...) Wie ich in diesem Forum bereits ausgeführt habe, muss der Antragsteller bzw. die Antragstellerin Halter des verschrotteten Altfahrzeugs gewesen sein. Dies muss sich aus der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ergeben. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
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