Wie halten Sie es mit dem Umgang mit AfD-Landtagskandidaten?
Ich habe gestern, 26.02.26, die Sendung Wahlarena im TV auf SWR3 gesehen. Dabei ist mir aufgefallen, dass sowohl Sie, Herr Rülke / FDP, als auch Herr Özdemir / Grüne sehr "unfreundlich" auf die letzte Frage der Moderatoren geantwortet haben. Die Frage lautete "Was gefällt Ihnen an einem Ihrer Mitkonkurrenten der Runde?" Herr Rülke hat gesagt, es gefalle ihm an Herrn Fronmaier, dass er nie Ministerpräsident werde. Herr Özdemir: "Der war gut" zur Aussage von Hr. Rülke. Sie Herr Stoch haben gesagt, es habe ihm an Herrn Frohnmaier, dass er in die USA geflogen sei, nicht gefallen habe ihnen, dass er wieder zurückgekommen sei. Ich halte solche - unsachlichen - Aussagen für gehässig und unfair. Also genau für das was Sie und andere der AfD vorwerfen - und meinen Sie nicht, dass solche Aussagen auch die Wähler der AfD beleidigend empfinden? Ich schreibe Ihnen als langjährige ehemalige SPD-Wählerin.
Sehr geehrte Frau P.,
vielen Dank für Ihre offene Rückmeldung.
Zunächst ist mir eines wichtig: Ich beleidige keine Wählerinnen und Wähler der AfD. Ich bekämpfe auch nicht deren Wähler. Ich setze mich politisch mit der AfD auseinander, weil ich möchte, dass diese Partei wieder aus dem Landtag verschwindet. Das ist ein Unterschied.
In der Wahlarena ging es um eine zugespitzte Frage in einem sehr kurzen Format. Politik lebt vom klaren Wort, gerade wenn es um Parteien geht, die unsere demokratischen Grundwerte infrage stellen. Meine Kritik richtet sich nicht gegen Menschen, sondern gegen Positionen und gegen eine Partei, die aus meiner Sicht unserem Land schadet.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat in einem Gutachten1 von 2019 zu Markus Frohnmaier festgestellt, dass er mittelbar Angriffe auf das staatliche Gewaltmonopol legitimiere, Verbindungen zu rechtsextremistischen Publizisten und zur islamfeindlichen German Defence League habe, Flüchtlinge pauschal diffamiere und massive Ungleichbehandlungen sowie pauschale Vorverdächtigungen fordere. Zudem wird ihm zugeschrieben, im Falle einer Machtübernahme parteitreue Richter anstelle des Bundesverfassungsgerichts einsetzen zu wollen. Der Verfassungsschutz bewertet entsprechende Forderungen als Verstoß gegen die Menschenwürdegarantie des Artikels 1 unseres Grundgesetzes.
Vor diesem Hintergrund halte ich eine klare Abgrenzung für notwendig. Das ist keine Geringschätzung gegenüber Wählerinnen und Wählern, sondern eine bewusste Haltung gegenüber verfassungsfeindlichen Tendenzen.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Stoch
1 Bundesamt für Verfassungsschutz (2019): Gutachten zu tatsächlichen Anhaltspunkten für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung in der „Alternative für Deutschland“ (AfD) und ihren Teilorganisationen.


