(...) Dieses Verfahren besteht aus einem mehrstufigen Prozess, der sich für einen fairen Interessensausgleich bewährt hat. Dazu gehören unter anderem die Anforderung einer Stellungnahme der Bundesregierung, die Prüfung des Sachverhalts durch das Ausschusssekretariat und die Bewertung dessen durch die Abgeordneten es Petitionsausschusses. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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