
Der Gesetzgeber hat im Zuge der schrittweisen Einführung des bundeseinheitlichen Personalbemessungsverfahrens für vollstationäre Pflegeeinrichtungen beginnend zum 1. Juli 2023 (mit Übergangsfristen) eine Überführung auch der gesonderten Vergütungszuschläge für Pflegefachstellen in das allgemeine Vergütungsrecht gesetzlich verankert