(...) 1. Der materielle und formelle Gehalt des ACTA-Abkommens füACTA-Abkommens unseres international vergleichsweise sehr hohen Schutzstandards in Deutschland zu keinerlei Umsetzungs-, Anpassungs- oder Verschärfungszwang. Weder auf materiellrechtlicher Seite noch auf Ebene der Verfahrensvorschriften - insofern dürfte von dieser Regelung auf der Grundlage des gegenwärtigen Vertragstextes keinerlei qualitative Veränderung aus deutscher Sicht zu erwarten sein. (...)
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