(...) Allerdings kann ich Ihnen bei Ihrem Problem auch nicht weiterhelfen. Fakt ist nun mal, dass Sie für Ihre 3 Kinder unterhaltspflichtig sind und nicht der neue Partner Ihrer Exfrau. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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