(...) wenn es keine Möglichkeit einer isolierten, gerichtlichen Überprüfung einer solchen Anordnung gibt, halte ich persönlich eine gesetzliche Änderung für geboten. Das folgt sowohl aus dem Gebot des effektiven Rechtsschutzes als auch aus dem Fürsorgeprinzip des Staates gegenüber seinen Beamten. (...)
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